Die Kündigung des Vertrages erfolgt immer schriftlich, entweder per Post oder per eMail. Die schriftlich eingereichte Kündigung wird immer zum Ende eines Quartals finalisiert und abgeschlossen.
postalisch:
Movement Family e.V.
Kreienkoppel 8
23556 Lübeck
eMail:
Der Verein bzw. die Mitgliederversammlung kann Mitglieder & Nicht-Mitglieder, die sich im Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Der Antrag kann entweder schriftlich oder mündlich bei uns eingereicht werden. Dieser wird im Anschluss durch die Trainer und dem Vorstand überprüft. Bei Zustimmung erfolgt der Abschluss eines Ehrenamtvertrages zwischen dem Movement Family e.V. und dem Antragssteller. Die Ehrenamtsgebühren belaufen sich auf 35 € im Jahr.
Aufgrund der COVID-Pandemie brauchen wir aktuell von jedem Trainierenden:
- schulpflichtige Kinder ab 6 Jahren: Nachweis der 3G-Regel oder eine Bescheinigung der Schule über mindestens 2x wöchentliche Testungen in der Schule
- nicht schulpflichtige Kinder ab 6 Jahre: Nachweis der 3G-Regel über eine offizielle Teststelle oder einem unter Aufsicht der Trainer durchgeführten Schnelltest
- nicht schulpflichtige Kinder ab 16 Jahren: Nachweis der 2G-Regel mit gültigen Lichtbildausweis
- Personen ab 18 Jahren: Nachweis der 2G+-Regel, mit Testung aus einer offiziellen Teststelle oder mit Schnelltest vor Ort unter Aufsicht der Trainer.
Generell gilt: bei Nachweis einer Booster-Impfung entfällt die Testpflicht!
Bei Symptomen bzw. Erkältungssymptomen bitte zu Hause bleiben!
Als Elternteil darf man dem Training beiwohnen, sofern ein Nachweis der 2G+-Regel bei uns vorgewiesen wird. Die Testung muss entweder vor Ort unter Aufsicht der Trainer oder von einer offiziellen Teststelle durchgeführt werden. Beim Nachweis einer Booster-Impfung entfällt die Testpflicht.